Bewertung von landwirtschaftlichen Betrieben, landwirtschaftlichen Flächen (Acker, Grünland, Sonderkulturen), Hofgebäuden und baulichen Anlagen, auch wenn diese nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden (Resthöfe).
Wertermittlungsanlässe sind u.a.
Bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche und/oder ganzer Betriebe für öffentliche Zwecke sind vielfältige Entschädigungspositionen zu ermitteln:
Bei der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen und/oder ganzen Betrieben für öffentliche Zwecke, z.B. städtebauliche Maßnahmen, Verkehrswegebau, Deichbaumaßnahmen, bei landespflegerischen Begleitmaßnahmen, Maßnahmen des Wasserschutzes oder bei der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben unter Auflagen des Landschafts-, Natur- und Wasserschutzes werden durch den Sachverständigen folgende Punkte bearbeitet:
Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Genehmigung von Bauvorhaben im Außenbereich zum Nachweis der Privilegierung gem. § 35 BauGB.
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Thomas Henning Hansen
Weseby 3
24975 Hürup