Die Tätigkeitsschwerpunkte reichen von der Bewertung ganzer Betriebe, auch wenn diese nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden (Resthöfe), über die Bewertung von Aufwuchs/-schäden, Schäden in der Tierhaltung, landwirtschaftlichem Inventar bis zur Entschädigungsermittlung bei Straßen- und Schienenbau.
Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Taxation von:
- landwirtschaftlichen Betrieben
- landwirtschaftlichen Flächen (Acker, Grünland, Sonderkulturen)
- Hofgebäude und bauliche Anlagen, auch wenn diese nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden (Resthöfe)
- landwirtschaftliches Inventar (Maschinen, Vieh, Aufwuchs, Vorräte)
- Schadenersatz
- Existenzgefährdung
- Umwege-, An- und Durchschneidungsschäden
durch Straßen-/Schienenbaumaßnahmen - Verkehrswerte
- Beleihungswerte
- Aufwuchsschäden (z.B. Wildschaden, Spritzschaden und Schäden durch Leitungsbau)
Eine Bewertung durch einen Sachverständigen kann erforderlich sein, bei:
- Veräußerung
- Verpachtung
- Landentzug bei Infrastrukturmaßnahmen
- Pachtauseinandersetzung
- Erb- und Eheauseinandersetzung
(z.B. Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, Hofeseigenschaft, Wirtschaftsfähigkeit) - steuerlicher Anlass
- Finanzierung
- sonstige betriebswirtschaftliche Fragen
- Gerichtsverfahren, Gerichtsgutachten
- Zwangsversteigerung
- Gesellschaftsgründung/ -trennung
- Versicherungsschäden